DDr. Walter von Lucadou, Gründer und Leiter der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg i. Br., geht mit folgendem existentiellen Problem, das die Beratungsstelle und ihre Trägerorganisation, die WGFP (Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie) trifft, an die Öffentlichkeit und bittet um Hilfe in Form einer Briefaktion:

Zur Klarstellung (Nachtrag vom 24.03.2021):

Im Sinne der Freiheit der Meinungsäußerung – ein demokratisches Grundrecht – bringen wir hier den Text des Herrn DDr. v. Lucadou als wörtliches Zitat den Besuchern unserer Website zur Kenntnis. Gleichzeitig distanzieren wir uns aus gegebenem Anlaß ausdrücklich von Formulierungen in diesem Schreiben und den Beilagen, die allenfalls als „beleidigender Gehalt“ aufgefaßt werden könnten. Was den Inhalt betrifft, so haben wir den Vertretern des Kultusministeriums ausdrücklich und nachweislich angeboten, an dieser Stelle deren Gegendarstellung zu bringen. Auf dieses Anbieten ist nicht eingegangen worden.

In Kürze erscheint hier noch eine Sachverhaltsdarstellung.
 

Susanne Eisenmann (CDU) lässt die Spendenkasse eines gemeinnützigen Vereins plündern
Das Kultusministerium fordert insgesamt ca. 247.600 Euro von der WGFP e.V.
Brandbrief an die Ministerin wirkungslos.


An die Öffentlichkeit!

Die "Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP)" hat die international bekannte, 1989 von Dr. Dr. Walter von Lucadou als autonomes Projekt gegründete "Parapsychologische Beratungsstelle" in Freiburg i.Br. seit mehr als 30 Jahren finanziell aus ihren Spenden-Mitteln unterstützt, weil die Beratungsstelle trotz der bisherigen institutionellen Förderung durch das Land Baden-Württemberg immer unterfinanziert war.

Zum Ende des Jahres 2019 hat das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport  von Baden-Württemberg nach fast 30 Jahren die institutionelle Förderung eingestellt. Als Begründung wurde angegeben: "Leider stehen dem Kultusministerium für eine derartige institutionelle Förderung keine Haushaltsmittel zur Verfügung, zumal eine Ressortzuständigkeit für die gegebenen Fragestellungen nicht vorhanden ist".

Seitdem muss sich die Beratungsstelle ausschließlich aus Spenden finanzieren und ist angesichts der durch die Corona-Pandemie ausgelösten psychischen Belastungen in der Bevölkerung wegen Personalmangels vollkommen überlastet.

Jetzt  fordert (durch "Förmliche Zustellung" am 02.03.2021) die Stabsstelle für Religionsangelegenheiten / Staatskirchenrecht im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg von der WGFP eine Summe von ca. 247.600 Euro mit der absurden Begründung, die WGFP müsse die Förderung, die die Beratungsstelle vom Land seit 2013 bekommen habe, zurückzahlen. Die WGFP hätte somit ihr gesamtes Vermögen für die Finanzierung der autonomen "Parapsychologische Beratungsstelle" verwenden müssen. Die Forderung übersteigt die Mittel der WGFP allerdings bei Weitem. Die WGFP und die Beratungsstelle stünden vor dem Aus.

Auf einen Brandbrief an die Ministerin Dr. S. Eisenmann erfolgte keine Reaktion. Wegen der Dringlichkeit, die Rechtswirksamkeit der Forderung zu vermeiden, sehen wir uns gezwungen die Öffentlichkeit zu informieren.

In Anlage finden Sie die unvollständige (nur 1. Seite) und daher nicht rechtswirksame "Förmliche Zustellung", gegen die sofort Widerspruch eingelegt wurde (Forderung an die WGFP.pdf), sowie den Brandbrief an die Kultusministerin (Brandbrief an Eisenmann.pdf).

Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne eine ausführliche Dokumentation (ca. 110 Seiten) über diesen sicher einmaligen und skandalösen Vorgang zu.

Sie können uns helfen, indem Sie an die Ministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann schreiben.
E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de  

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre WGFP e.V.


Beilagen:

Brandbrief an Eisenmann
Forderung an die WGFP